Resolution zur Ablehnung von Asylbewerbern, die wegen ihrer Konversion zum Christentum im Heimatland verfolgt werden.
Resolution des Verbandes Katholischer Männergemeinschaften (VKM) im Bistum Hildesheim zur Ablehnung von Asylbewerbern, die wegen ihrer Konversion zum Christentum im Heimatland verfolgt werden.
Der VKM fordert von den katholischen Bischöfen und den Parteien im Deutschen Bundestag sich für folgendes einzusetzen:
- Die Konversion vom Islam zum Christentum soll als Asylgrund anerkannt werden.
- Anhörungen von Asylbewerbern sollen von ausreichend geschultem Personal durchgeführt werden. Dabei ist insbesondere die Situation von Konvertiten im Heimatland der Geflüchteten zu beachten.
- Die Anhörungsverfahren sollen transparent und fair gestaltet werden.
- Die Urteile in Asylverfahren sollen nachvollziehbar begründet werden.
Begründung
- Viele Menschen flüchten aus ihren Heimatländern, weil sie vom Islam zum Christentum konvertierten und ihnen deswegen in ihren Heimatländern Verfolgung bis hin zu Folter und Hinrichtung droht. Besonders sind hier der Iran, Afghanistan und Eritrea zu nennen.
- Während die Konversion zum Christentum früher fast immer als Asylgrund anerkannt wurde, wird sie seit einigen Jahren nur noch selten anerkannt. In manchen Anhörungsverfahren wird der Glaubenswechsel mit Fragen geprüft, die einfach unfair sind und offensichtlich zum Ziel haben, die Anerkennung zu verweigern. Zum Teil wird die Abschiebung sogar als Hilfe auf dem Weg zum ewigen Leben dargestellt.
- Die Gründe für die Abschiebung von Konvertiten werden nicht transparent und wirken zum Teil willkürlich. Bisweilen kann der Verdacht entstehen, dass manche Richter sich mit hohen Ablehnungsquoten hervorheben wollen.
- Manche Geflüchteten haben während ihres Anerkennungsverfahrens in Berufen gearbeitet, die in Deutschland als Mangelberufe gelten, weil sich nicht mehr genügend Qualifizierte finden. Einige haben die Ausbildung zu einem solchen Beruf absolviert und sich hervorragend in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integriert – und verlieren wegen der Ablehnung ihres Asylantrags nicht nur ihre Arbeitserlaubnis, sondern müssen zudem fürchten, abgeschoben und wieder der Verfolgung in ihrer Heimat ausgesetzt zu sein.
Hildesheim, den 25.09.2022